Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 05.11.2008 unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass sich eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie als ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärztin im Rahmen der Quotenregelung zur vertragsärztlichen Versorgung niederlassen kann.
Mitgeteilt von Dr. jur. Joachim B. Steck Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
siehe auch Pressebericht des BSG: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2008&nr=10653
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